RECHTSANWALTSKANZLEI SCHRADER       
                              seit 1997 in Herford                                    

FAQ

Was ist Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Häufig können die eigenen Anwaltskosten auch von der Landeskasse übernommen werden. Außergerichtlich ist dieses über Beratungshilfe möglich, bei Gerichtsprozessen über Prozesskostenhilfe.

 

Voraussetzung ist eine vollständige Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sollte einem Mandanten aber nicht unangenehm sein. So werden im Familienrecht fast sämtliche Verfahren unter der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe geführt. Dabei gibt es aber eins zu beachten: Es können im Arbeitsrecht stets nur die Kosten des eigenen Anwalts erstattet werden und nicht die des Gegners. Zudem fragt der Staat häufig mehrere Jahre nach, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dann sind die Kosten unter Umständen an den Staat zu erstatten.


Prozesskostenhilfe-Mandate:
Mandate, die über Prozesskostenhilfe finanziert werden, können wir künftig nur noch in Einzelfällen übernehmen. Wir bitten um Verständnis, aber die gesetzlichen Gebühren wurden seit Jahren nicht an die Preisentwicklung angepasst und wir können nicht auf einen Großteil der Gebühren verzichten (je nach Höhe des Streitwerts bis zu ca. 50 Prozent).

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